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AGB

I. Allgemein

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungs- und Urheberrechten von Felderhoff Aviation. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form und Bestätigung. Soweit angeboten und beauftragt werden mit der Lieferung des Fotomaterials die Nutzungsrechte am Werk übertragen. Wenn nichts anderes vereinbart, verbleibt das Urheberrecht stets bei Felderhoff Aviation. Diese AGB gelten mit der Auftragerteilung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

II. Rechte & Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung des Honorars in Höhe von 50% zu leisten. Sollten die Bilder dem Auftraggeber nach Luftbildherstellung nicht gefallen, ist dieser berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten. Die Anzahlung wird von Felderhoff Aviation einbehalten. Sollten die Bilder nicht der vorher vereinbarten Qualität entsprechen und berechtigte Mängel aufweisen, verpflichtet sich Felderhoff Aviation umgehend auf eigene Kosten Ersatzlieferung zu leisten. Wolkenschatten, leichter Dunst am Horizont und ein minimaler Blaustich auf den Bildern werden nicht als Mangel anerkannt. Bei der Herstellung von Luftbildaufnahmen kann dies nie ganz ausgeschlossen werden und ist vollkommen natürlich. Durch Verwendung von UV Filtern wird leichter Dunst abgemildert und eine Verschiebung des Farbspektrums auf ein Minimum reduziert. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber hierfür haftbar.

III. Lieferzeit

Die Herstellung von Luftbildaufnahmen ist sehr wetterabhängig (Sonnenstand, Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewölkung,...). Der vom Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, kann aber ausdrücklich aufgrund von wetter und luftrechtlichen Einflüssen nicht garantiert werden. Felderhoff Aviation bietet in diesen Fällen umgehend, zeitnahe Ersatztermine an. Die Flugzeuge von Felderhoff Aviation werden in Zeitintervallen von 25/50 und 100 Std. von einem anerkannten luftfahrttechnischen Betrieb gewartet. Alle 12 Monate erfolgt eine Abnahme von einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde. Sicherheit hat bei der Durchführung von Fotoflügen oberste Priorität. Aufgrund höherer Gewalt, wie unvorhersehbar auftretende Defekte am Flugzeug oder Mängel, die im Rahmen von Kontrollen festgestellt werden, können ebenfalls Verzögerungen entstehen. Auch hier bietet Felderhoff Aviation umgehend Ersatztermine an. Sich daraus ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Die Entscheidung, ob der geplante Fotoflug zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, trifft aus Sicherheitsgründen alleine der verantwortliche Luftfahrtzeugführer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in den oben genannten Fällen keine Schadensersatz- ersatzansprüche an Felderhoff Aviation stellen. Als maximale Lieferzeit werden 6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird. Fest vereinbarte Lieferzeit und/oder Aufnahmezeitpunkt z.B. bei Event- und Baufortschritts-Dokumentationen haben Fixvertragcharakter und begründen im Falle des Nichteinhaltens durch Felderhoff Aviation ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers. Dies ist spätestens 14 Tage nach Verzug schriftlich anzuzeigen.  

IV. Versand

Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers bleibt Felderhoff Aviation überlassen. Original Dateien werden grundsätzlich versichert versendet. Beschädigungen an der gelieferten Ware ist vom Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. DHL) und
Felderhoff Aviation anzuzeigen.

V. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten. Rechnungen sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen. Erst mit der Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte der Bilder vom Auftraggeber wahrgenommen werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Bei Zahlungsverzug erfolgt ein verkürztes Mahnverfahren, nach erfolglosem Verstreichen der gesetzten Mahnfrist. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Andernach.  

VI. Nutzungsrechte und Haftung

Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am Bildmaterial übertragen. Erst bei vollständiger Bezahlung des Bildmaterials dürfen die Nutzungsrechte wahrgenommen werden. Andere Vereinbarungen wie Übertragung der Urheberrechte sind gesondert kostenpflichtig und bedürfen der Schriftform. Die Vervielfältigung unserer Vorlagen oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Wird hiergegen verstoßen, ist ein Mindestersatzbetrag in Höhe des 5-fachen Auftragshonorars nach gültiger Preisliste fällig. Dieser Betrag wird auch bei nicht autorisierter Nutzung in Rechnung gestellt. Weitere Forderungen gegen Dritte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials ergeben sollten. Der Auftraggeber, bzw. der für das jeweilige Druckwerk Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Bei Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung unsererseits sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt.

VII. Urhebervermerk

Jede Nutzung und Veröffentlichung unseres Bildmaterials darf nur mit dem Urheberrechtsvermerk www.luftbildservice-mittelrhein.de zusammen mit dem Aufnahmedatum erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto und Nachweis entsteht. Bei Unterlassung erhöht sich das Auftragshonorar um 100%. Der Nutzer hat Felderhoff Aviation von aus Unterlassung des Urheberrechtsvermerkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges kostenloses Belegexemplar mit Angabe der Auflagenhöhe zu liefern.  

VIII. Schlussbestimmungen

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.  


Copyright © Felderhoff Aviation 2008

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