AGB
I.
Allgemein
Die
nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Dienstleistungen, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungs- und
Urheberrechten von Felderhoff Aviation. Abweichende Bedingungen und
Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form und Bestätigung.
Soweit angeboten und beauftragt werden mit der Lieferung des
Fotomaterials die Nutzungsrechte am Werk übertragen. Wenn nichts
anderes vereinbart, verbleibt das Urheberrecht stets bei Felderhoff
Aviation. Diese AGB gelten mit der Auftragerteilung als vereinbart,
wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
II.
Rechte & Pflichten des Auftraggebers
Der
Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung des Honorars in
Höhe von 50% zu leisten. Sollten die Bilder dem Auftraggeber nach
Luftbildherstellung nicht gefallen, ist dieser berechtigt vom
Kaufvertrag zurück zu treten. Die Anzahlung wird von Felderhoff
Aviation einbehalten. Sollten die Bilder nicht der vorher vereinbarten
Qualität entsprechen und berechtigte Mängel aufweisen, verpflichtet
sich Felderhoff Aviation umgehend auf eigene Kosten Ersatzlieferung zu
leisten. Wolkenschatten, leichter Dunst am Horizont und ein minimaler
Blaustich auf den Bildern werden nicht als Mangel anerkannt. Bei der
Herstellung von Luftbildaufnahmen kann dies nie ganz ausgeschlossen
werden und ist vollkommen natürlich. Durch Verwendung von UV Filtern
wird leichter Dunst abgemildert und eine Verschiebung des
Farbspektrums auf ein Minimum reduziert. Der Auftraggeber versichert
ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten
durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der
Auftraggeber hierfür haftbar.
III.
Lieferzeit
Die
Herstellung von Luftbildaufnahmen ist sehr wetterabhängig
(Sonnenstand, Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewölkung,...). Der
vom Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt
werden, kann aber ausdrücklich aufgrund von wetter und luftrechtlichen Einflüssen nicht garantiert werden.
Felderhoff Aviation bietet in diesen Fällen umgehend, zeitnahe
Ersatztermine an. Die Flugzeuge von Felderhoff Aviation werden in
Zeitintervallen von 25/50 und 100 Std. von einem anerkannten
luftfahrttechnischen Betrieb gewartet. Alle 12 Monate erfolgt eine
Abnahme von einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde. Sicherheit hat
bei der Durchführung von Fotoflügen oberste Priorität. Aufgrund höherer
Gewalt, wie unvorhersehbar auftretende Defekte am Flugzeug oder
Mängel, die im Rahmen von Kontrollen festgestellt werden, können
ebenfalls Verzögerungen entstehen. Auch hier bietet Felderhoff
Aviation umgehend Ersatztermine an. Sich daraus
ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Die Entscheidung,
ob der geplante Fotoflug zum vereinbarten Termin durchgeführt werden
kann, trifft aus Sicherheitsgründen alleine der
verantwortliche Luftfahrtzeugführer. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, in den oben genannten Fällen keine Schadensersatz- ersatzansprüche
an Felderhoff Aviation stellen. Als maximale
Lieferzeit werden 6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten hat der
Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt
vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber
angezeigt wird. Fest vereinbarte Lieferzeit und/oder Aufnahmezeitpunkt
z.B. bei Event- und Baufortschritts-Dokumentationen haben
Fixvertragcharakter und begründen im Falle des Nichteinhaltens durch
Felderhoff Aviation ein außerordentliches Rücktrittsrecht des
Auftraggebers. Dies ist spätestens 14 Tage nach Verzug schriftlich
anzuzeigen.
IV.
Versand
Die
Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der
Auftraggeber. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers
bleibt Felderhoff Aviation überlassen. Original Dateien werden grundsätzlich
versichert versendet. Beschädigungen an der gelieferten Ware ist vom
Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. DHL) und
Felderhoff Aviation anzuzeigen.
V.
Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
Bei
Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten.
Rechnungen sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen. Erst mit der
Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte der Bilder vom
Auftraggeber wahrgenommen werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung können
Mahngebühren erhoben werden. Bei Zahlungsverzug erfolgt ein verkürztes
Mahnverfahren, nach erfolglosem Verstreichen der gesetzten
Mahnfrist. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Andernach.
VI.
Nutzungsrechte und Haftung
Grundsätzlich
wird nur das Nutzungsrecht am Bildmaterial übertragen. Erst bei
vollständiger Bezahlung des Bildmaterials dürfen die Nutzungsrechte
wahrgenommen werden. Andere Vereinbarungen wie Übertragung der
Urheberrechte sind gesondert kostenpflichtig und bedürfen der
Schriftform. Die Vervielfältigung unserer Vorlagen oder die
Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Wird hiergegen verstoßen,
ist ein Mindestersatzbetrag in Höhe des 5-fachen Auftragshonorars
nach gültiger Preisliste fällig. Dieser Betrag wird auch bei nicht
autorisierter Nutzung in Rechnung gestellt. Weitere Forderungen gegen
Dritte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht für Schäden
irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials ergeben
sollten. Der Auftraggeber, bzw. der für das jeweilige Druckwerk
Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Bei
Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung unsererseits sind
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers
ausgeschlossen. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt.
VII.
Urhebervermerk
Jede
Nutzung und Veröffentlichung unseres Bildmaterials darf nur mit dem
Urheberrechtsvermerk www.luftbildservice-mittelrhein.de zusammen mit
dem Aufnahmedatum erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen,
dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein
Zweifel an der Zuordnung von Foto und Nachweis entsteht. Bei
Unterlassung erhöht sich das Auftragshonorar um 100%. Der Nutzer hat
Felderhoff Aviation von aus Unterlassung des Urheberrechtsvermerkes
resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Besteller
unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für
Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges kostenloses
Belegexemplar mit Angabe der Auflagenhöhe zu liefern.
VIII.
Schlussbestimmungen
Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
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